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  1. Wobei man schon sagen muss, dass es in dem ersten Text einen Schnitzer gibt. Nach „How much contrast?“ wird 3.1 genannt. Das müsste sowieso 3:1 heißen und nicht 3.1 – aber sei’s drum. Dann wird aber ein Linktext „According to WCAG 2.0 Standard“ gesetzt, der auf eine Technik führt. Techniken jedoch gehören gerade nicht zum Standard. Man mag zwar sagen, dass das irgendwelche esoterischen Feinheiten sind, dennoch ist der Unterschied zwischen dem Standard selber und den Techniken ein wichtiger. Gerade dies ist sogar ein gutes Beispiel dafür. Die verlinkte Technik (nicht Standard, wie im Artikel „Accessible links without underlines“ behauptet) ist dem Erfolgskriterium „Use of Color“ (Stufe A) zugeordnet, jedoch nicht dem Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast Minimum (AA). Man kann also damit bei den angesprochenen Linktexten Stufe A erfüllen, aber nicht Stufe AA. In den meisten Verträgen für die WCAG 2.0 eine Rolle spielt, wird vernünftigerweise auf AA gesetzt. In der Technik wird dann sowieso schon gesagt, dass das zwar Sufficient ist, aber nicht die bevorzugte Technik. Allein dies macht schon klar, dass es nicht der Standard ist, um den es hier geht und schon „Sufficient“ bedeutet ja, dass es nur „ausreichend“ ist und mehr nicht. Mithin sind die im Artikel genannten 4,5:1 für Text auch schon nur ein WCAG-2.0-Mindestkonsens. Verwendet man die verlinkte Technik, dann hat man quasi eine Minimalausführung eines Mindestkonsenses für A. Für die deutsche BITV 2.0, bei der A und AA zusammengefasst sind, bedeutet das, dass mit der dort genannten Technik die BITV 2.0 nicht erfüllt werden kann, weil sie ja nur eine Technik für A ist.

    Abgesehen von Formalkram, der für die Evaluierung und Konformitätserklärungen sowie für das Erfüllen von Verträgen entscheidend ist: 4,5:1 ist abhängig von den verwendeten Farben für viele schon wirklich schwer lesbar. Mehr Leser erreicht man immer mit dem erweiterten Kontrast 7:1 (AAA) und natürlich, wenn Links immer unterstrichen werden und nicht mit der dort verlinkten Minimaltechnik – auch wenn man natürlich 7:1 nur bewerten darf, wenn auch AAA erfüllt werden soll. Dennoch finde ich es empfehlenswert zu schauen, dass man Links unterstreicht und ob man in der Designphase dem Kunden die 7:1 schmackhaft machen kann – auch wenn es formal nicht gefordert ist und oft dazu tendiert wird nur das Minimale zu machen.